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Der BildungsFairBund e.V.

Der BildungsFairBund in Nürnberg ist ein eingetragener Verein, in dem sich regionale ­Bildungsanbieter zusammengeschlossen haben. Unsere gemeinsamen Ziele sind die Förderung und Sicherung der Qualität in der Weiterbildung, die Leistung eines Beitrages zur regionalen Entwicklung in der Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit für die Weiter­bildung in Nürnberg und die Schaffung von Transparenz hinsichtlich der Bildungs­angebote für alle Bildungsinteressierte.

Gemeinsam decken wir ein umfangreiches Spektrum an Bildungszielen ab und ­bieten Umschulungen, Ausbildungen, Schulbildung, Weiterbildungen, Fernstudien und weitere Unterstützung. Eine Vielzahl unserer Angebote wird beispielsweise gefördert durch das Aufstiegs-BAföG, den Bildungs-/Aktivierungsgutschein der Arbeitsagenturen oder Jobcenter, durch die Rentenversicherung oder über die Bildungsprämie und weitere steuerliche Vorteile.

Schreiben Sie uns an: carola.kofler@grundig-akademie.de

Wie kann ich mein Bildungsangebot bzw. meine persönliche Unterstützung für den Weg in den Arbeitsmarkt finanzieren?

Es gibt eine Vielzahl ­unterschiedlicher Möglichkeiten, sich bei der ­eigenen Weiter­bildung, dem Weg oder ­Wiedereinstieg ins ­Berufsleben ­finanziell ­unterstützen zu ­lassen. Hier finden Sie zusammengefasst eine Auswahl der wichtigsten Programme:

Der Bildungsgutschein

BildungsFairBund-Nuernberg-01Mit dem Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung ­Arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen. Also jene Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, entscheidet der Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die die Chancen auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt erhöhen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem Berufsabschluss führen. Wichtig: Sowohl der Bildungsträger als auch die jeweilige Weiterbildung müssen für den Bildungsgutschein zugelassen sein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten der Weiterbildung und die Prüfungsgebühren übernommen. Außerdem werden alle in Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehende Kosten wie Lernmittel, Unterkunft, Fahrtkosten, Kinderbetreuung etc. ebenfalls durch den Bildungsgutschein getragen.

Weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Die Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie erhalten Personen, die mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, einen Zuschuss zu den Veranstaltungsgebühren einer staatlichen Weiterbildung.

Was wird gefördert?

Prämiengutschein: Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 Euro gefördert. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50 % (bis zu 500 Euro) der Veranstaltungsgebühren. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen des Antragstellers 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Spargutschein: Der Spargutschein kann durch Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Selbständige, die über den eigenen Betrieb vermögenswirksame Leistungen ansparen (oder angespart haben), genutzt werden. Das Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) kann bereits vor Ablauf der Sperrfrist entnommen werden, um damit eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Spargutschein und Prämiengutschein können zusammen genutzt werden.

Weitere Informationen unter: www.bildungspraemie.info

Das Aufstiegs-BAföG

BildungsFairBund-Nuernberg-02Das Aufstiegs-BAföG im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ­unterstützt finanziell die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften und soll Existenzgründungen erleichtern. Antragsteller müssen eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung absolviert haben, oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Auch Arbeitslose sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig.

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG kann für Lehrgänge, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, beantragt werden. Nicht gefördert werden Abschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, zum Beispiel Hochschulabschlüsse. Das Aufstiegs-BAföG besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und zinsgünstigen Darlehen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 10.226 Euro erhalten die Teilnehmer beispielsweise 30,5 % als Zuschuss. Der restliche Betrag kann über ein Darlehen finanziert werden. Wird ein Vollzeitlehrgang absolviert, erhalten die Teilnehmer zusätzlich Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 25 % des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.info

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) ist eine Förderzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters und kann von Arbeitssuchenden oder Arbeitslosen in Anspruch genommen werden, die Unterstützung bei der Jobsuche oder bei der Orientierung für den Neueinstieg benötigen.

Was wird gefördert?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein berechtigt den Gutscheininhaber, sich Unter­stützung bei der Rückkehr in den Beruf zu suchen. Inhalt und Ziel der Unterstützung werden im Voraus durch den AVGS festgelegt. Unterschiedliche Leistungen sind möglich: zum Beispiel kann ein privater Arbeitsvermittler ausgewählt werden; es kann Unterstützung für den Bewerbungsprozess selbst in Anspruch genommen werden; Hilfe bei der Ausbildungs-, Umschulungs- und Arbeitsplatzsuche ist möglich oder auch ein auf die persönliche Lebenssituation abgestimmtes Coaching kann ein Ziel sein. Die Kosten für das Angebot werden übernommen.

Weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Die steuerliche Förderung

BildungsFairBund-Nuernberg-04Wer seine Weiterbildung selbst bezahlt, und steuerpflichtig ist, kann sich einen Teil der Weiterbildungskosten durch das Finanzamt zurückholen.

Was wird gefördert?

Steuerlich abzugsfähig sind Aufwendungen zur Fortbildung im ausgeübten Beruf (als Werbungskosten) sowie Aufwendungen für eine neue berufliche Ausbildung (bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben). Hierzu zählen Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zum Ausbildungsplatz, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand etc.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Steuerberatern oder Ihrem Finanzamt.

Der Arbeitgeber

Auch der Arbeitgeber hat Interesse daran, dass Sie sich weiterbilden. Da bietet es sich an, die Kosten dafür zu teilen. Wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung teilweise oder ganz finanziert, möchte er die neu erworbenen Fähigkeiten für das Unternehmen nutzen, das heißt, er bindet den Arbeitnehmer oft für eine gewisse Zeit vertraglich.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) können beantragt werden, um trotz Erkrankung oder Behinderung wieder dauerhaft am Berufsleben teilzu­nehmen und einen vorzeitigen Ruhestand zu vermeiden. Voraussetzung für die sogenannte „LTA“ ist, dass die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erforderlich sind und der Antragsteller bereits eine Mindestwartezeit von 15 Jahren vorweist (DRV). Im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit als ­Ursache für die Beeinträchtigung übernimmt die Gesetzliche Unfallversicherung (DUGV) die Leistungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden beispielsweise Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (wie  EDV-Kurse oder Coaching-Leistungen), Leistungen zur Berufsvorbereitung, zur beruflichen Anpassung, Weiterbildung oder  Ausbildung, Leistungen zur unterstützten Beschäftigung und zur Arbeitsassistenz. Die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben dauert grundsätzlich so lange, wie die Leistungen für das angestrebte Berufsziel allgemein üblich oder vorgesehen sind. Weiterbildungen, die ganztägig stattfinden, sind auf zwei Jahre begrenzt.

Weitere Informationen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de und www.dguv.de